Das Gesetz Representation of the People Act 1918 wurde 1918 als ein Act of Parliament verabschiedet, um das Wahlsystem in Großbritannien und Irland zu reformieren. Es wird auch das vierte Reformgesetz (Fourth Reform Act) genannt.[1] Das Gesetz weitete das Wahlrecht bei Parlamentswahlen auf Männer über 21 Jahren aus, unabhängig davon, ob sie Eigentum besaßen. Auch Frauen ab 30 Jahren, die im Wahlkreis ansässig waren und Land bzw. Einrichtungen besaßen, die einen Steuerwert von mehr als fünf Pfund hatten, oder deren Ehemänner diese Bedingung erfüllten, erhielten das Wahlrecht.[2] Gleichzeitig erweiterte es das kommunale Wahlrecht, so dass nun auch Frauen über 21 Jahren zu gleichen Bedingungen wie die Männer wählen konnten.[3]
Das Ergebnis des Gesetzes war, dass die männliche Wählerschaft von 5,2 Millionen[4] auf 12,9 Millionen erweitert wurde.[5] Die weibliche Wählerschaft betrug 8,5 Millionen.[6] Das Gesetz regelte auch Wahlrechtsbestimmungen neu, so wurde der Wohnsitz in einem bestimmten Wahlkreis die Voraussetzung für die Stimmabgabe, es wurde das Wahl-Prinzip „first-past-the-post“ eingeführt (Der Kandidat mit einer Stimme Mehrheit gewinnt: „The winner takes it all“). Und die Verhältniswahl war abgelehnt.[7]
Erst durch das Wahlreformgesetz von 1928, Representation of the People (Equal Franchise) Act 1928, erlangten die Frauen Gleichheit im Wahlrecht. Dieses Gesetz gab allen Frauen über 21 Jahren – ohne irgendeine Qualifikation durch Besitz – das Stimmrecht. Dies fügte dem Wählervolk weitere fünf Millionen Frauen hinzu.[8]